Eine Wiederheirat Geschiedener ist nach den Aussagen des Neuen Testaments nur denkbar, wenn die eheliche Einheit nicht wiederherzustellen ist und wenn für den gläubigen Partner die Scheidung einen legitimen Grund hatte.

Zugestandene Gründe für eine Scheidung und Wiederheirat sind

  • Ehebruch des anderen Ehepartners (Mt 5,32; 19,9).
  • Auflösung der Ehe durch den ungläubigen Partner (1Kor 7,15).

Die Wiederheirat Geschiedener ist ebenso wie die Scheidung nur eine Notordnung.