Unter Gesetz verstehen wir das Wort Gottes, das dem Menschen gebietet, was er tun, und verbietet, was er lassen soll. Das Evangelium beschreibt den Gnadenzuspruch Gottes, der vom menschlichen Tun unabhängig ist und allein im Glauben ergriffen werden kann.

Die richtige Zuordnung von Gesetz und Evangelium ist eines der schwierigsten theologischen Probleme und hat unterschiedliche theologische Systeme und darauf aufbauende Konfessionen hervorgebracht.

Lutherische Position:

Gesetz und Evangelium sind zwar zu unterscheiden, aber nicht voneinander zu trennen. Sie befinden sich im AT und NT. Allerdings werden die Zeremonialgesetze und die Rechtsordnungen (Zivilgesetz) als in Christus überwunden angesehen. Dagegen erschließen der Dekalog und die Gebote den Willen Gottes. Das Gesetz hat einen dreifachen Nutzen:

  1. Den politischen oder bürgerlichen Nutzen.
  2. Den von der Sünde überführenden Nutzen.
  3. Den Nutzen für den Lebenswandel der Christen.

Calvinistische Position:

Gottes Gesetz ist dem Evangelium zugeordnet, es ist immer zusammen mit dem Evangelium zu sehen. Christus ist Ziel und Erfüllung des Gesetzes, nicht aber sein Ende. Für die Lebensgestaltung bleibt das Gesetz verbindlich.

Gesetz – Evangelium – Gesetz

Das Gesetz bereitet den Sünder auf das Vertrauen zu Christus und seinem Evangelium vor. Das Evangelium rettet und rechtfertigt und schickt den Gläubigen anschließend zum Gesetz zurück, da nun endlich die Möglichkeit besteht, im Geist der Liebe den Geboten zu gehorchen.

(Nach Dr. Berthold Schwarz, Leben im Sieg Christi. Die Bedeutung von Gesetz und Gnade für das Leben des Christen bei John Nelson Darby. Gießen: Brunnen 2008.)