Ordnung, die nur für den Notfall gedacht ist, um Schlimmeres zu verhindern. Eine Notordnung hebt die Ordnungen Gottes nicht auf und darf deshalb nie zur Gewohnheit werden.

So ist zum Beispiel die Scheidung oder Trennung eine Ordnung in der Unordnung, um größeres Leid zu vermeiden.

Bei Staaten ist Notordnung das Ausnahmerecht oder die Notstandsverfassung, die Ausnahmegesetze für den Fall des Notstands (Naturkatastrophe, Aufruhr, Terror) beinhalten. Sie äußern sich einerseits in der Beschränkung normaler Grundrechte und billigen dem Staat vorübergehend größere Rechte zu, um die Not zu beheben.