Synonym: Eheschließung

Eine Ehe beginnt immer mit der Eheschließung, die sowohl in der Bibel als auch in allen anderen Völkern durch eine Zeremonie in der Öffentlichkeit und nachfolgende lebenslange Verbindlichkeit gekennzeichnet ist. Eine gültige Ehe kann nicht privat oder „vor Gott allein“ geschlossen werden.

In der Bibel wird Gottes Wille auch in den Bräuchen sichtbar, die eine Ehe begründeten, nicht nur in seinen Geboten. Damals wurde eine Ehe immer öffentlich verbindlich geschlossen. Die Grundlage dafür steht schon im Schöpfungsbericht. Ein Mann verlässt seinen Vater und seine Mutter und verbindet sich mit seiner Frau, sodass eine neue Einheit und Familie entsteht (1Mo 1,28; 2,24; Mt 19,5-6). Die Verbindlichkeit der Ehe wird in Gottes Wort durch strenge Bestrafung des Ehebruchs (2. Mose 20,14; 5. Mose 5,21; 22,22ff.) und Erschwerung der Scheidung betont (Mt 19,6-9). Die Frau am Jakobsbrunnen war offenbar fünfmal verheiratet, lebte aber zuletzt in wilder Ehe mit einem sechsten Mann zusammen (Joh 4,17-18). Gott will also, dass ein Mann und eine Frau nach jeweils geltendem Brauch und Recht die Ehe schließen und verbindlich zusammenleben. Jede Sexualität außerhalb einer gültigen Ehe wird in der Bibel als Unzucht oder sexuelle Unmoral bezeichnet (1Kor 5,1; 7,2) und ist Sünde vor Gott.

In biblischer Zeit war die Eheschließung ein längerer Prozess. Normalerweise nahmen die Väter von Mann und Frau Kontakt miteinander auf, verhandelten einen Brautpreis (der meist zur Ausstattung der Tochter verwendet wurde) und schlossen so den Ehevertrag. Damit begann die Verlobungszeit, die bis zu einem Jahr dauern konnte. Die Hochzeit bestand darin, dass der Bräutigam seiner Braut in einem öffentlichen Zug mit Freunden entgegenging und die Braut ihm ebenso von Freundinnen begleitet entgegengeführt wurde. Es konnte sich eine mehr oder weniger große Hochzeitsfeier anschließen.

In Deutschland wird eine Eheschließung zunächst im Standesamt angemeldet. Dabei müssen dem Standesbeamten die erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden. Die Ehe ist in dem Moment geschlossen, wenn beide Partner die Fragen des Standesbeamten, ob sie die Ehe miteinander eingehen wollen, einzeln und nacheinander bejaht haben und der Beamte die Antworten deutlich gehört hat. Von diesem Augenblick an ist die Ehe rechtsverbindlich geschlossen und kann nicht mehr annulliert werden. Die Rechte und Pflichten der Eheleute sind im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Die Ehe steht unter dem besonderen Schutz des Staates. Durch ihre Verbindlichkeit schafft sie die Möglichkeit für eine lebenslange vertraute Gemeinschaft, die auch persönliche Krisen übersteht. Nur durch ein Verfahren vor dem Scheidungsrichter kann eine Ehe wieder geschieden werden.