Synonym: sexuelle Untreue, Untreue

Ehebruch ist nach bisheriger rechtlicher Definition „der zumindest bedingt vorsätzliche Vollzug des Beischlafs eines Ehegatten mit einer dritten Person anderen Geschlechts“.

Nach den Aussagen von Jesus Christus ist Ehebruch außerdem die endgültige Zerstörung einer vorausgehenden Ehe durch Scheidung und Wiederheirat oder durch Heirat einer vorher geschiedenen Person.

Im Einzelnen sagte Jesus Christus zum Ehebruch (Griechisch: moicheia):

  1. Wenn ein Mann die Frau eines anderen begehrlich ansieht, hat er in seinem Herzen schon Ehebruch mit ihr begangen (Mt 5,28).

Es ist Ehebruch, wenn

  1. eine Ehefrau vorsätzlich mit einem anderen Mann den Beischlaf vollzieht (Mt 5,32; 19,9).
  2. ein Mann sich von seiner Frau trennt und eine andere Frau heiratet (Mt 19,9; Mk 10,11; Lk 16,18).
  3. eine Frau sich von ihrem Mann trennt und einen anderen Mann heiratet (Mk 10,12).
  4. ein Mann eine geschiedene Frau heiratet (Mt 5,32; 19,9; Lk 16,18).
  5. eine entlassene Frau notgedrungen wieder heiratet (Mt 5,32).

Auch wenn Jesus nicht in jeder einzelnen Aussage wie bei der dritten und vierten den andersgeschlechtlichen Partner extra benennt, ist dieser in jedem Fall ebenso gemeint. Das geht aus dem jeweiligen Zusammenhang hervor. Mt 19,3 und Mk 10,2 fragten einige Pharisäer Jesus, ob ein Mann aus jedem beliebigen Grund seine Frau entlassen dürfe. Die Antwort des Herrn bezieht sich deshalb hauptsächlich auf den Mann. Als seine Jünger dann weiterfragen (Mk 10,10-12) nennt Jesus ausdrücklich beide Geschlechter.

Zu 1. Wenn ein Mann eine verheiratete Frau so ansieht, dass er an ihr seine Begierde aufstachelt (so die wörtliche Übersetzung), ist das schon Ehebruch.  Ehebruch im Herzen löst zwar eine bestehende Ehe noch nicht auf, ist aber eine Schuld vor Gott, die Vergebung benötigt. Der nachfolgende Vers (Mt 5,29) macht das unmissverständlich klar.

Zu 2. Sexuelle Untreue ist grundsätzlich Ehebruch, weil Jesus in solch einem Fall die Scheidung zugesteht. Dennoch muss die Scheidung nicht vollzogen werden, wenn der Schuldige seine Schuld bekennt und der gedemütigte Ehegatte den Ehebruch vergibt.

Zu 3.-6. Eine vorausgehende Ehe wird durch Wiederheirat endgültig zerstört, es sei denn die Zerstörung begann schon vorher durch Ehebruch.

Zu 6. Oft wurde eine aus nichtigem Grund entlassene Ehefrau regelrecht in den Ehebruch getrieben (Mt 5,32), denn um ihrer Versorgung willen musste sie sich häufig wiederverheiraten.