Ehebruch ist nach bisheriger rechtlicher Definition „der zumindest bedingt vorsätzliche Vollzug des Beischlafs eines Ehegatten mit einer dritten Person anderen Geschlechts“.
Nach den Aussagen von Jesus Christus ist Ehebruch außerdem die endgültige Zerstörung einer vorausgehenden Ehe durch Scheidung und Wiederheirat oder durch Heirat einer vorher geschiedenen Person.
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Die letzte erwähnte Theorie benötigt keinen Anfang bzw. negier ...