Ehebruch ist nach bisheriger rechtlicher Definition „der zumindest bedingt vorsätzliche Vollzug des Beischlafs eines Ehegatten mit einer dritten Person anderen Geschlechts“.
Nach den Aussagen von Jesus Christus ist Ehebruch außerdem die endgültige Zerstörung einer vorausgehenden Ehe durch Scheidung und Wiederheirat oder durch Heirat einer vorher geschiedenen Person.
1 Tag 18 Stunden
Danke für den Hinweis! Ich hatte schon vergessen, dass ich das ...